Ergänzende Service-Leistungen - soziale Betreuung

Unsere Ambulante Seniorenpflege bietet neben ihren Kernaufgaben - Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung - eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungen an. Dazu arbeiten wir eng mit ausgesuchten Kooperationspartner,  z. B. Sozialarbeitern zusammen. Wir bieten unter anderem:

 

  • Beratung zur Finanzierung von Leistungen
  • Hilfe bei der Stellung von Anträgen
  • Vermittlung von Selbsthilfegruppen
  • Vermittlung von Besuchsdiensten
  • helfende Gespräche zur Krankheitsbewältigung

 

Zu den ergänzenden Dienstleistungen gehören:

 

  • Hilfsmittelverleih
  • Essen auf Rädern
  • stationärer Mittagstisch
  • Fahr- und Begleitdienste
  • Vorlese- und Schreibdienste
  • Reparaturdienste
  • Besuchsdienste

Pflege: Antrag auf ergänzende Leistungen nach dem Ergänzungsgesetz ist unkompliziert

Um Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Liegt noch keine Pflegestufe vor, muss zusätzlich zu dem Antrag der Pflegestufe ein formloser Antrag auf ergänzende Leistungen eingereicht werden. Sie können den Antrag selbst formulieren, ein Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse anfordern oder unsere Vorlage verwenden.

 

Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz:

Wenn der Pflgebedürftige nicht in der Lage ist, den Antrag zu stellen, kann ein Angehöriger den Antrag formulieren und als Bevollmächtigter unterschreiben.

Einigen Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Pflegekasse oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) meldet sich zu einem Hausbesuch an. Der Gutachter sollte den Kranken zu Hause in seiner gewohnten Situation antreffen. Es ist empfehlenswert, wenn auch Angehörige bzw. Personen, die den Betroffenen pflegen, anwesend sind. Diese sollten die Pflegesituation beschreiben und insbesondere auf die Kriterien 8 (Schwierigkeiten bei Aktivitäten des täglichen Lebens) und 10 (Unfähigkeit, den Tagesablauf zu planen) aus dem Kriterienkatalog (diese Seite unten) hinweisen.

 

Widerspruch präzise begründen

Lehnt der MDK den Antrag ab, können Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Hierzu können Sie ein formloses Schreiben an die Pflegekasse senden ("Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ...... zur Anerkennung von Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ein.") Begründen Sie Ihren Widerspruch, indem Sie die Alltagsbeeinträchtigungen des Patienten schildern und auf den Kriterienkatalog (siehe unten) Bezug nehmen. Zusätzlich ist es hilfreich, die Kopie einer ärztlichen Stellungnahme über die Diagnose der Demenz und deren Auswirkungen im Alltag beizulegen.

 

Zusätzliche Leistungen bei Demenz, psychiatrischer Krankheit und geistiger Behinderung

Pflegebedürftige, die mit einem besonders hohen Bedarf an Anleitung, Betreuung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld gepflegt werden, können seit dem 01.01.2002 durch die Ergänzung des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 45a Sozialgesetzbuch XI ) zusätzliche Leistungen beanspruchen. Der Anspruch richtet sich ausdrücklich an Demenzkranke, aber auch an Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen können einen Antrag stellen.

 

Das Gesetz soll den Betroffenen mit einer jährlichen Summe von maximal 460 Euro die Möglichkeit bieten, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln der Pflegeversicherung Betreuungsangebote nutzen zu können.

 

Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben Versicherte,die bereits in eine der Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft sind und nicht dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung leben Zudem müssenmindestens zwei Kriterien aus dem folgenden Kriterienkatalog erfüllt sein, eines davon muss sich unter den ersten neuen Punkten befinden.

 

  1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches ( "Weglauftendenz")
  2. Verkennen oder Verursachen gefährlicher Situationen
  3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell risikoreichen Substanzen
  4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten
  5. Unangemessenes Verhalten, z.B. sexuelle Enthemmung
  6. Unfähigkeit die eigenen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zur Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen aufgrund einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der Hirnfunktionen , die soziale Alltagsleistungen erschweren - wie die Körperpflege, aber auch die Kommunikation und die Orientierung außer Haus (einkaufen, Behördengänge)
  9. Störung des Tag- und Nachtrhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen
  12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer Therapie resistenten Depression.

 

Die Funktionsstörungen müssen regelmäßig und mindestens sechs Monate vorliegen.